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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für
Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern und
Verbrauchern
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Verbraucher im Sinne
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen,
welche weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13
BGB).
(2) Unternehmer im Sinne
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische und
natürliche Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit
handeln (§ 14 BGB).
(3) Alle Vereinbarungen,
die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
(4) Unsere
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
Ist die Bestellung als
Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können
wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
„ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche
Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Auftragsbestätigung/Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Kunde erhält
nach seiner Bestellung eine Auftragsbestätigung per Brief,
E-Mail oder Fax. In der Auftragsbestätigung wird der
Rechnungsbetrag, die Umsatzsteuer und die Versandkosten ausgewiesen.
Nach Zugang der Proforma Rechnung oder Auftragsbestätigung ist
der Gesamtbetrag ohne Abzug im Voraus zu zahlen. Es gelten die
gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Sämtliche
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen
Schuldposten zzgl. darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Die
Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen, insb. einer späteren
Fälligkeit bzw. eine Stundung des Kaufpreises bedarf der
schriftlichen Vereinbarung.
(5) Aufrechnungsrechte
stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Der Abzug von Skonto
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(7) Elektrische & elektronische Bauteile, sowie Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen! Keine Rücknahme von Teilen möglich,
die unter Angabe der Original-Teilenummer vom Besteller bestellt wurden! Angegebene Hersteller Nummern dienen nur zu Vergleichszwecken.
§ 4 Lieferzeit
(1) Lieferfristen gelten
nur als annähernd vereinbart, sofern nicht eine schriftliche,
ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits
vorliegt. Die von Erfüllungsgehilfen mündlich getroffenen
Lieferterminzusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung.
(2) Für durch
Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene
Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle
einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche
gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten.
(3) Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag
ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von
§ 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass
sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
(4) Wir haften ferner
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften auch nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Teilleistungen und
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang fordern.
(7) Weitere gesetzliche
Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang -
Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab
Werk“ vereinbart.
(2) Transport- und alle
sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung
werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der
Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen
auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Sofern der Besteller
es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Besteller.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche
des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der
Kaufsache vorliegt, sind wir nach Wahl des Bestellers zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung
einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht
vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(8) Die
Sachmängelansprüche von Unternehmern beim Kauf neu
hergestellter Waren verjähren in 12 Monaten. Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(9) Die Verjährungsfrist
im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB
bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab
Ablieferung der mangelhaften Sache.
(10) Bei Zahlungsverzug
oder Kreditverfall können wir die Gewährleistung
verweigern.
(11) Bei einem Kauf von
gebrauchten Waren durch einen Unternehmer sind die
Sachmängelansprüche ausgeschlossen
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende
Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das
Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung
der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Besteller ist
verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist
er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §
771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller
für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Besteller ist
berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer
Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach
der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der
Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für
die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das
gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise,
dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt
als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Besteller tritt
uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn
ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns,
die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Besteller
Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
(2) Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung
dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem
Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches
gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 11
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
genuine parts GmbH
Zum Hämeler Wald 21
DE-31275 Lehrte
Telefon: +49 5175 930737
Telefax: +49 5175 930738
Vertretungsberechtigter
Geschäftsführer: Herr Orhan Kemal Ünver
Die Gesellschaft ist
eingetragen im Handelsregister Hildesheim HRB 35884
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für
uns mit deren Empfang.
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